Klinikum der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Institut für Medizinische Psychologie – Evaluationsprojekt
Leitung: Prof. Dr. Bernhard Strauß
 
Dr. Uwe Berger
 Kottenheide 1999-02-06, Seminar:
Die Hochschulen auf dem Weg ins nächste Jahrtausend
Vortrag
Evaluation der Hochschul-Lehre
Beispiel Medizinische Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
 
 

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren! Herzlich willkommen zu meinem Vortrag über die Evaluation der Hochschul-Lehre.
 
Mein Name ist Uwe Berger; ich bin Mitarbeiter im Evaluations-Projekt des Instituts für Medizinische Psychologie am Klinikum der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSUJ) unter der Leitung von Herrn Professor Bernhard Strauß.

Am Untertitel meines Vortrages können Sie erkennen, dass ich meine heutigen Ausführungen in zwei Teile untergliedern möchte:
 

Allgemein
Was ist Evaluation?
Begriffsklärungen
Wer veranlasst Evaluation?
Politischer, rechtlicher Hintergrund
®
Konkret
Wie sieht Evaluation in der Praxis aus?
Beispiel Medizinische Fakultät der FSUJ
Wer will was wann wodurch?
Ziele, Probleme, Lösungen
 

Bevor ich nun auf den Begriff der Evaluation und alles was damit zusammenhängt genauer eingehe, möchte ich kurz vorweg festhalten, warum überhaupt die Hochschullehre in den letzten Jahren ins Kreuzfeuer der Kritik geriet:

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit tauchen folgende Argumente immer wieder auf:

Also muss sich etwas ändern, die Lehre muss besser werden und erreicht werden soll dies durch Evaluation und damit bin ich mitten im Thema: Was steckt hinter dem Zauberwort Evaluation?

Beginnen möchte ich mit einer Begriffsklärung, denn hinter dem Begriff Evaluation stecken mittlerweile sehr viele Bedeutungen.

Zunächst zur allgemeinen, d. h. alltagssprachlichen Bedeutung des Begriffs; hier gibt es drei mögliche Konnotationen:

Für mein heutiges Anliegen muss der Begriff jedoch inhaltlich genauer gefasst werden: Die hier aufgeführten Aspekte beziehen sich gezielt auf die Lehr-Evaluation und sind hauptsächlich angelehnt an die Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 28. März 98; demnach kann gesagt werden:

Evaluation ist die systematische Sammlung und Interpretation von Daten und Fakten, die mit dem Ziel ausgewertet und gewichtet werden, auf diese Weise festgestellte Mängel zu beseitigen. Die Evaluation dient der Qualitätssicherung und -verbesserung. Eine Evaluation von Forschungs- und Lehrleistungen ist grundsätzlich möglich, soweit die Eigenart der qualitativ nur unvollkommen messbaren wissenschaftlichen Leistung gebührend berücksichtigt wird.

Evaluationen sind datengestützte Bewertungen. Ihr Ergebnis hängt von den Evaluatoren, den Zielen und den Methoden der Evaluation ab, d. h. Evaluation ist mehr subjektive Kritik als objektiver Befund.

Das von der Wissenschaft selbst gesteuerte Evaluationsverfahren ist ein Mittel des Wettbewerbs. Es ist geeignet, die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit zu fördern, indem Ziele und Angebote nach innen und außen transparent gemacht werden und eine Profilbildung mit Blick auf potentielle Studierende und den zukünftigen Arbeitsmarkt angestrebt wird (vgl. Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom Januar 1996, S. 8).

Lehrevaluationen sind das Gegenstück zu Forschungsevaluationen, die bereits täglich stattfinden, z. B. durch die Begutachtung von Drittmittelanträgen der entsprechenden Geldgeber (wie Deutsche Forschungsgemeinschaft oder VW-Stiftung) oder durch Review-Verfahren der Fachzeitschriften.

Träger der Evaluation sollte im Regelfall der Fachbereich (die Fakultät) sein. Der Staat scheidet als Träger einer sinnvollen und ertragreichen Evaluation aus. Ihm stehen weitreichende Weisungs- und Kontrollrechte zu, die mit der Evaluation unvereinbar sind.

Durch die Evaluation soll Handlungsdruck auf den Evaluierten ausgeübt werden. Die Evaluation dient der Selbstverbesserung. Schon wegen der methodischen Probleme und der Subjektivität des Verfahrens ist die Evaluation ungeeignet, um an ihre Ergebnisse dienstrechtliche Folgen zu knüpfen.

Über die Evaluationsmethode und die anzuwendenden Kriterien sowie deren Gewichtung muß der Fachbereich (die Fakultät) entscheiden. Grundsätzlich ist der Methode der Vorzug einzuräumen, zunächst eine Selbstevaluation durchzuführen und darauf eine externe Begutachtung (peer review) aufzubauen. Dies entspricht der Empfehlung des Wissenschaftsrates vom Januar 1996. Eine gegenseitige Begutachtung von Fachbereichen ist auszuschließen. Die Ergebnisse der Begutachtung sind mit dem Fachbereich (der Fakultät) zu diskutieren. Der endgültige Ergebnisbericht wird der Fakultät und der Universitätsleitung ausgehändigt.

Evaluationen sind teuer und aufwendig. Geschätzter finanzieller Aufwand pro Fachbereich:
25.000,- DM; macht bei ca. 1.000 Fachbereichen an deutschen Universitäten 25 Mio. DM.

Diese Zahlen sind natürlich etwas abstrakt, solange nicht klar ist, wieviel das eine Uni in Relation zu ihrem Gesamt-Etat kostet. Deshalb will ich die verhältnismäßigen Kosten am Beispiel der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU-Jena) kurz zeigen:
 
 

Verteilung des Jahresetats der FSUJ 1997 von 56,6 Mio. DM
 
Universitäts- und Landes-Bibliothek
31.699 DM
Theologische Fakultät
52.718 DM
Juristische Fakultät
1.450.748 DM
Kunst-Fakultät
1.445.890 DM
Fakultät der Wirtschaftswissenschaften
196.027 DM
Fakultät der Sozial- und Verhaltenswissenschaften
3.443.016 DM
Fakultät für Mathematik und Computerwissenschaften
747.366 DM
Fakultät für Physik und Astronomie
13.775.264 DM
Fakultät für Chemie und Geowissenschaften
16.191.112 DM
Fakultät für Biologie und Pharmazie
4.677.877 DM
Medizinische Fakultät
14.037.574 DM
Verwaltung / Rechenzentrum
543.500 DM
 
An der Uni Jena gibt es insgesamt 10 Fakultäten, die sich einen Jahres-Etat (ohne Personal-Kosten) von ca. 50 Mio. DM teilen. Über einen Evaluationszyklus von ca. 5 Jahren (dazu gleich noch genauer) sind das 250 Mio. DM. Die gesamten Evaluationskosten betragen also 10 ´ 25.000 DM und das ist genau 1/1000 oder 0,1 %. Das hört sich vielleicht nicht sehr viel an, aber Sie sehen an den Ausgaben für die Bibliothek, dass dort in 5 Jahren nur gut die Hälfte dieser Summe zur Verfügung steht. Langfristig besteht natürlich die Hoffnung, durch eine effizientere Gestaltung des Lehr- und Forschungsbetriebes (z. B. durch verringerte Zahlen von Studienabbrechern aufgrund erhöhter Transparenz der Studienziele) mehr Geld einzusparen als für die Evaluation aufgewendet werden muss.

Evaluationen ermöglichen eine Längsschnittbetrachtung des Studienbetriebes. Langfristig können dadurch Mittel nach Effizienz-Kriterien (Aufwand-Nutzen-Relation) verteilt werden. Dies eröffnet zum einen die Chance, bestehende materielle oder personelle Unterversorgungen auszugleichen, zum anderen entsteht ein Anreiz, bestehende organisatorische Defizite auszuräumen bzw. Überversorgungen zu vermeiden (positiv formuliert; negativ: Druck durch Drohung mit Mittelentzug; Rechtfertigungszwang trotz grundgesetzlich verankerter Freiheit von Lehre und Forschung (Artikel 5, Absatz 3)).

Evaluationen müssen in regelmäßigen Abständen selbst Gegenstand von Evaluation sein, um den gesetzten Ansprüchen auf Dauer gerecht werden zu können. Hierfür steht der Begriff: "Evaluation der Evaluation". Weil dafür ein ständiger – vor allem auch internationaler – Vergleich stattfinden muss, soll mit dieser Maßnahme als ein Hauptanliegen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen unterstützt werden. Eine Evaluation der Evaluation sollte ca. alle 4-6 Jahre stattfinden, weil das nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrates die angemessene Dauer für einen Evaluationszyklus ist. Hieran können sie bereits ablesen, dass unter Evaluation nicht nur die Studierenden- und Dozentenbefragung am Ende eines Semesters gemeint ist, sondern eben die Bestandsaufnahme, Bewertung und Zielbestimmung der gesamten Organisation.


Politischer Hintergrund

An dieser Stelle will ich darstellen, wer die Evaluationsmaßnahmen an deutschen Hochschulen ins Leben gerufen hat und welches die Vorbilder für diese Maßnahmen sind.

Zunächst zu den Vorbildern:

Vorbild für das vom Wissenschaftsrat 1996 vorgeschlagene und mittlerweile vom Deutschen Hochschulverband ebenfalls empfohlene zweistufige Evaluationsverfahren mit Selbstevaluation der Fakultäten und anschließender externer Begutachtung ist das sog. niederländische Modell. Bei diesem Modell besteht keine Verbindung zwischen Evaluation und Vergabe von Mitteln. Dies wird aber mittelfristig für möglich erachtet.

In England evaluiert die Academic Audit Unit nach demselben Modell; allerdings nicht einzelne Fachbereiche sondern ganze Hochschulen. Es findet aber kein Vergleich zwischen den Hochschulen statt. Konsequenzen aus schlechten Ergebnissen bei Lehr-Evaluationen sind dort Didaktik-Trainings für Dozierende.

In Schweden stehen Evaluationen dagegen heute schon in einem direkten Zusammenhang mit der Vergabe von Mitteln.

In Australien unternimmt die Regierung externe Qualitätsbewertungen und stellt dafür zusätzliche Finanzmittel für positive Evaluationsergebnisse in Aussicht (allerdings wurden in den Jahren zuvor drastische Mittelkürzungen vorgenommen).

In den USA, wo die Unis privat sind und daher im selben Wettbewerb wie andere Anbieter privater Dienstleistungen stehen, werden zur Dozentenbeurteilung durch den Dekan auch Hörerbefragungen herangezogen.

Ob es auch bei uns in Zukunft so etwas wie Didaktik-Trainings geben wird oder ob es – und das ist für die meisten die weitaus brisanteste Frage – auch an deutschen Hochschulen künftig Mittelvergaben in Abhängigkeit von Evaluationsergebnissen geben wird, ist bislang noch ungeklärt.

Ich will Ihnen im folgenden aber zeigen, wer die politische Verantwortung trägt für die Entscheidungen, die generell mit der Einführung von Evaluationen zu tun haben (Gesetzgebung, Projekt-Finanzierung):
 

 Grund-Gesetz
Freiheit von Forschung und Lehre (Artikel 5, Absatz 3), Gemeinschaftsaufgaben (Artikel 91a), Rahmengesetzgebung (Artikel 75, Absatz 1a)
Bund
Bundestag und Bundesrat: Hochschul-Rahmen-Gesetz (§ 6), Hochschul-Sonder-Programme (HSPIII)
Gremium mit Beratungsfunktion
Kultus-Minister-Konferenz (KMK)
Länder
Landtag: Landes-Hochschulgesetz (Thüringer Hochschulgesetz, § 10a), HSPIII
Landes-Ministerium
Kultusministerium
Allgemeine Gremien mit Beratungsfunktion
Hochschul-Rektoren-Konferenz (HRK), Wissenschaftsrat, Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), Hochschul-Informations-System (HIS), Deutscher Hochschulverband
Spezielle Kommissionen für Belange der Evaluation
Nordverbund zur Evaluation der Lehre, Niedersächsische Evaluationsagentur (EvA), Ostverbund als Absichtserklärung
Repräsentant der Hochschule
Kanzler der Hochschule
Repräsentant des Fachbereichs
Dekan des Fachbereichs
Verantw. f. Studienangelegenheiten
Studien-Dekan
Projekt-Leiter
Evaluationsprojekt
 

Die Zuständigkeitsverteilung für Belange der Hochschulen im allgemeinen und für die Evaluation im besonderen ist im Schaubild als Hierarchie-Ebenen von oben nach unten angeordnet. Für die Hochschulen gelten folgende gesetzliche Regelungen:
 
 

3 Grundgesetz-Paragraphen, die die Hochschulen betreffen
 
Artikel 5 [Meinungsfreiheit] 

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

 
Artikel 75 [Rahmengesetzgebung des Bundes, Katalog] 
 
(1) Der Bund hat das Recht, unter den Voraussetzungen des Artikels 72 Rahmenvorschriften für die Gesetzgebung der Länder zu erlassen über:
1a. die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens.
 
Artikel 91a [Mitwirkung des Bundes aufgrund von Bundesgesetzen] 
 
(1) Der Bund wirkt auf folgenden Gebieten bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mit, wenn diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Gemeinschaftsaufgaben):
1. Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken.
 

 Für die geplanten Evaluations-Maßnahmen gelten die folgenden gesetzlichen Regelungen:
 

Hochschul-Rahmen-Gesetz (HRG; Stand 20. August 1998)
 
§ 5 - Staatliche Finanzierung
Die staatliche Finanzierung der Hochschulen orientiert sich an den in Forschung und Lehre sowie bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erbrachten Leistungen. Dabei sind auch Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages zu berücksichtigen.
§ 6 - Bewertung der Forschung, Lehre,
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Gleichstellung der Geschlechter
Die Arbeit der Hochschulen in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags soll regelmäßig bewertet werden. Die Studierenden sind bei der Bewertung der Qualität der Lehre zu beteiligen. Die Ergebnisse der Bewertungen sollen veröffentlicht werden. 
 

Diese Änderungen des HRG müssen binnen 3 Jahren in Länder-Gesetze umgesetzt werden (6. Kapitel - Anpassung des Landesrechts, § 72 – Anpassungsfristen); in Thüringen liegt bereits ein Entwurf vor und die entsprechenden Änderungen im  lesen sich wie folgt:
 
 

Entwurf Thüringer Hochschul-Gesetz
 
§ 10
Studienreform

(1) ... Die Studienreform soll gewährleisten, daß 

1. die Studierenden befähigt werden, Studieninhalte wissenschaftlich selbständig zu erarbeiten und deren Bezug zur Praxis erkennen, 
2. die Formen der Lehre und des Studiums den methodischen und didaktischen Erkenntnissen entsprechen, 
3. die Studieninhalte im Hinblick auf Veränderungen in der Berufswelt den Studierenden breite berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, 
4. möglichst eine Einbeziehung der Studierenden in interdisziplinäre oder projektbezogene Themen erfolgt, 
5. die Gleichwertigkeit einander entsprechender Hochschulabschlüsse gewährleistet und die Möglichkeit des Hochschulwechsels erhalten bleiben.
(3) Die Hochschulen treffen die für die Studienreform und für die Förderung der Hochschuldidaktik notwendigen Maßnahmen. 
 
 
§ 10a
Lehrbericht
(1) Die Hochschulen überprüfen die Lehrangebote und die Studienzeiten in den einzelnen Studiengängen und führen hierzu unter Beteiligung der Studierenden insbesondere Evaluationen des Lehr- und Studienbetriebs durch. Die Ergebnisse und Angaben insbesondere über 
    1. die Zahl der Studierenden, Studienbewerber, Studienanfänger, Studienabbrecher und Studienabsolventen sowie über die Zahl der erfolgreichen und nichterfolgreichen Abschluß- und Zwischenprüfungen und 
    2. die Studienzeiten und Studienbedingungen sind in einem in zweijährigen Abständen dem Ministerium vorzulegenden Bericht über die Situation und Entwicklung der Hochschule im Bereich der Lehre und des Studiums (Lehrbericht) für jeden Studiengang darzulegen und sollen frühestens zwei Wochen nach der Vorlage von den Hochschulen veröffentlicht werden. Die Hochschulen werten die Lehrberichte aus und entwickeln daraus die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und des Studiums.

 

Wir sehen hier also, dass trotz der Länder-Autonomie des Bildungssektors die generelle Entscheidung für Evaluationen an allen deutschen Hochschulen auf Bundesebene gefällt wurde durch eine Änderung des Hochschul-Rahmen-Gesetzes. Diese Änderung wurde in den vergangenen Jahren diskutiert unter dem Stichwort Hochschulreform.

Die verschiedenen hier aufgeführten Gremien haben hierzu Pilot-Projekte durchgeführt und Vorschläge für die Gesetzes-Änderungen erarbeitet. Bei meinen heutigen Ausführungen beziehe ich mich vor allem auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der aus einer unabhängigen Kommission von Professoren und Professorinnen besteht, der Resolution des deutschen Hochschulverbandes und den entsprechenden Arbeiten, die vom Centrum für Hochschulentwicklung herausgegeben wurden. Diese Schriftstücke können alle kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Die entsprechenden Adressen finden Sie unter den Literaturangaben am Ende des Vortrags.

Nachdem Sie nun wissen, was Evaluation ist und wer diese ins Leben ruft, will ich kurz noch skizzieren, welche verschiedenen Formen von Evaluationen es gibt:

  

Formen der Evaluation
 
Drittmittel-Antrag
qualitativ
Review-Verfahren der Fachzeitschriften
qualitativ
Lehrbericht
qualitativ
Selbstbericht + Peer-Review
quantitativ und qualitativ
Gutachten durch Unternehmensberatungen
qualitativ
Absolventen-Befragungen
quantitativ
Bibliometrische Messungen
quantitativ
Rankings
quantitativ
Studierenden-Befragungen
quantitativ
(in Anlehnung an Müller-Böling, 1995, S. 5)

 
Erst die Gesamtheit dieser Einzelmaßnahmen ergibt "die" Evaluation. Dabei werden verschiedene Maßnahmen bereits durchgeführt, wenngleich wenig systematisch. Die neun Maßnahmen sind hier noch unterteilt in qualitative und quantitative. Mit qualitativ sind eher inhaltlich beschreibende Verfahren angesprochen, während quantitativ harte Fakten in Form von Zahlen meint. Lassen Sie mich kurz die einzelnen Punkte erläutern:

Zunächst gibt es unter dem Stichwort Forschungs-Evaluation die Begutachtung von Forschungsanträgen zur Aquirierung sog. Dritt-Mittel. Dieses Verfahren wird nicht nur, aber am häufigsten von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der DFG durchgeführt, weil dort die meisten Anträge für Drittmittel-Projekte gestellt werden. Die Evaluation funktioniert hier dadurch, dass mit dem Antrag genauestens geschildert werden muss, wie das beantragte Forschungsprojekt realisiert werden soll. Die DFG schließt dann aus der Qualität des Antrags, wie der Kontext beschaffen ist, in dem das Forschungsvorhaben angesiedelt sein wird (räumliche und materielle Ausstattung, Anbindung an "research community") und wie groß die Chancen der zukünftigen Projektmitarbeiter wohl sein könnten, das Ganze zu einem positiven Abschluss zu bringen. Ebenfalls zur Forschungs-Evaluation gehören die Review-Verfahren der Fachzeitschriften, d. h. ein wissenschaftlicher Beitrag kann erst veröffentlicht werden, wenn er von mehreren Experten für veröffentlichungswürdig erachtet wurde.

Lehrberichte sind das, was spätestens seit der letzten Gesetzesnovelle von allen Hochschulen eingefordert wird; unklar ist hier allerdings, was genau und in welchem Umfang berichtet werden soll; in Thüringen werden geplantermaßen entsprechend § 10a Eckdaten wie die Zahl der Studierenden, Studienbewerber, -abbrecher usw. eingefordert sowie Studienzeiten und Studienbedingungen und darüber hinaus Evaluationen des Lehr- und Studienbetriebes unter Beteiligung der Studierenden.

Selbstberichte und Peer-Reviews werden auf der Basis des niederländischen Modells auch an deutschen Universitäten als Evaluationsform angestrebt: Der Selbstbericht erfolgt dabei idealerweise entlang eines vorher angefertigten Fragenkatalogs (z. B. nach dem Leitfaden der Hochschul-Rektoren-Konferenz (HRK) 1998, S. 17-18) und kann neben dem eben erwähnten Lehrbericht Kommentare und Darstellungen in bezug auf den jeweiligen Fachbereich enthalten (z. B.: "die Zahl der Studienabbrecher erhöhte sich, weil die Leistungsanforderungen im Fach X mit Blick auf die gestiegenen Erwartungen des Arbeitsmarktes im Bereich XY durch die Maßnahmen ABC verschärft wurden"). Anschließend besucht dann eine Experten-Kommission (z. B. aus Mitgliedern des Wissenschaftsrates) für 1-2 Tage die Universität und verfertigt einen Fremdbericht mit entsprechenden Handlungsempfehlungen, in dem sie die vorgefundene Situation mit dem Selbstbericht und dem angestrebten Soll-Zustand vergleicht. Hier hat sich als größtes Problem das Widerstandsverhalten der Unis gegenüber Fremdberichten herausgestellt; Taktiken sind hierbei: "Aussitzen", "Wissenschaftlichkeit anzweifeln" oder "Problemverlagerung mit Warteschleife".

Gutachten durch Unternehmensberatungen führen bislang am direktesten zu staatlichen Mittelkürzungen; so wurden aufgrund eines Gutachtens von Mummert & Partner an nordrhein-westfälischen Hochschulen direkt 120 Stellen gestrichen. Nützlich – auch ohne Stellenstreichungen – sind solche Gutachten z. B. bei Berufungsverhandlungen, um die oft zu langen und ineffizienten Entscheidungsprozesse abzukürzen.

Absolventenbefragungen sollen Aufschluss darüber geben, wie gut das Studium für den späteren Arbeitsmarkt qualifiziert.

Mit bibliometrischen Messungen soll Anzahl und Niveau von Publikationen sowie der internationale Einfluss von Veröffentlichungen erfasst werden (z. B. mit Hilfe des sog. "Impact-Factor" bei Fachzeitschriften).

Mit Rankings sind hier Rangvergleiche auf der Basis von Eckdaten (wie Verhältnis Lehrende : Studierende) zwischen verschiedenen Hochschulen gemeint. Großen Einfluss hatte das Spiegel-Ranking von 1989; allerdings wurde dadurch weniger der Wettbewerb zwischen den Hochschulen als vielmehr der Wettbewerb zwischen den Zeitschriften angeregt, die zu jeweils anderen Resultaten aufgrund unterschiedlicher Erhebungsverfahren kamen. Hier zeigte sich, dass solche Rankings nur sinnvoll sein können, wenn sie kontinuierlich mit derselben Methode durchgeführt werden. Da jedoch der Wissenschaftsrat ohnehin Wettbewerb aufgrund von unterschiedlicher Profilbildung empfiehlt, erübrigen sich Vergleiche, die auf einheitlichen Kriterien für alle Unis basieren.

Studierendenbefragungen schließlich beziehen direkt die Studierenden mit ein, indem diese – zumeist in Fragebogenform – über ihren Eindruck der jeweiligen Lehrveranstaltungen Ausdruck geben sollen.


Damit komme ich zum zweiten und praktischeren Teil meines heutigen Vortrages, nämlich zu dem konkreten Evaluationsprojekt, in dem ich am Klinikum der Friedrich-Schiller-Universität Jena arbeite. Hier geht es zum momentanen Zeitpunkt hauptsächlich darum, einen geeigneten Standard für solche Studierendenbefragungen zu finden. Die Formulierung von Lehrzielen oder Dozentenbefragungen, die ja auch Teil des Lehr- bzw. Selbstberichts sein sollen, will ich heute mal außen vor lassen.

Finanziert wird unser Evaluations-Projekt aus Mitteln des sog. Hochschul-Sonder-Programms III (abgekürzt HSPIII). Diese Mittel wurden von Herrn Prof. Strauß und Herr Prof. Müller beantragt. Prof. Strauß ist Leiter des Instituts für Medizinische Psychologie, Prof. Müller ist Studien-Dekan der Medizinischen Fakultät. Das HSP ist eine Maßnahme zur Förderung der Hochschulen in verschiedenen Bereichen wie Strukturen, Nachwuchsförderung oder europäische und internationale Zusammenarbeit. Der Förderungszeitraum liegt in den 5 Jahren von 1996 bis einschließlich 2000. Für diesen Zeitraum werden für die Verbesserung der Qualität der Lehre gemeinsam von Bund und Ländern mit einem Anteil von ca. 50:50 insgesamt 120 Mio. DM zur Verfügung gestellt.

Der Anfang der Suche nach geeigneten Formen der Evaluation der Dozenten und Dozentinnen durch die Studierenden an der Medizinischen Fakultät der FSU-Jena liegt allerdings bereits 5 Jahre zurück. Die damalige Studien-Dekanin hat seinerzeit zusammen mit der Fachschaft erstmals einen Antrag zur finanziellen Unterstützung der Befragungsaktionen gestellt, der aber in modifizierter Form erst jetzt unter der Federführung von Prof. Strauß vom Institut für Medizinische Psychologie zunächst für ein halbes Jahr und nun bis Ende 99 mit einer halben Mitarbeiterstelle sowie Hilfskraft- und Sachmitteln genehmigt wurde.

Initiiert wurden die Befragungen – wie andernorts auch – von der Fachschaft als Vertretung der Studierendenschaft. Es wurden dabei drei wesentliche Ziele verfolgt:

Zusammengefasst heißt das: Die Kommunikationsstrukturen im Fachbereich sollten verbessert werden in der Hoffnung, damit die Ausbildungsstruktur zu verbessern.
 

Ich zeige ihnen nun einmal einen Fragebogen, wie wir ihn heute einsetzen und wie er in der Grundstruktur auch schon damals von der Fachschaft eingesetzt wurde:

 
Fach/Dozent +
1
2
3
4
5
6
–
 
1. Der inhaltliche Aufbau der Vorlesung war nachvollziehbar.  
O
O
O
O
O
O
 
2. Schwierige Sachverhalte wurden verständlich erklärt.  
O
O
O
O
O 
 
3. Es wurde ein umfassender Einblick in das Themengebiet ermöglicht.  
O
O
O
O
O
 
  ~~~~~
11. Ich habe die Vorlesung zu ...% besucht.  
<20
20
40
60
80
>80
 
12. Für diese Veranstaltung hätte ich mir folgenden Schwerpunkt gewünscht:
GK-Ausrichtung  O      Vorbereitung auf die klinische Praxis O     Beides gleichwertig O
Kommentar:
 

Wenn ich sagte, der Fragebogen hatte auch schon vorher dieselbe Grundstruktur, dann will ich damit andeuten, dass die einzelnen Fragen im Laufe der Zeit natürlich verändert wurden und dass die weitere Veränderung ein wichtiges Anliegen unseres Projektes ist. Denn bei der Form des Fragebogens zeigt sich ein Problem der bisherigen Fachschaftsarbeit: Hier wurde ausgesprochen engagiert in ehrenamtlicher Form Pionier-Arbeit geleistet, die heute per Gesetz gefordert und demzufolge bezahlt wird. Warum eigentlich, wenn es doch auch ohne Bezahlung in Eigenregie ging? Die Antwort enthält mindestens zwei wichtige Aspekte:

Trotz dieser wichtigen Kritik-Punkte möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das rundum lobenswerte Engagement der Fachschaften sowohl den Anstoß als auch die Basis für die heute angestrebten Lehrevaluationen darstellt.

Nichtsdestotrotz und häufig leider gerade wegen dieses Engagements treten jedoch nun Interessenkonflikte der verschiedenen an der Evaluation beteiligten Parteien auf; gemeint sind Konflikte zwischen den Gruppen: Studierende bzw. Fachschaften, Lehrende, Universitätsleitung, "Öffentlichkeit" und Geldgeber bzw. Projektleitung.

Ich will ihnen einen solchen Konflikt nun an einem konkreten Beispiel darlegen.

Auf dem eben gezeigten Fragebogen sehen Sie unten die Aufforderung, einen frei formulierten Kommentar abzugeben. Wenn die ausgefüllten Fragebogen nun ausgewertet sind, d. h. über die einzelnen Fragen die statistischen Kennwerte wie Mittelwerte, Standardabweichungen, Häufigkeitsverteilungen usw. berechnet wurden, dann stellt sich natürlich die Frage, was nun mit den Ergebnissen geschehen soll. Kriegt die nur der bewertete Dozent bzw. die Dozentin zu sehen oder bekommen auch die Studierenden Einblick in alle Daten oder werden die Ergebnisse gar öffentlich bekanntgegeben, so dass auch die Universitätsleitung und andere Universitäten davon Kenntnis erhalten? Bei den vorformulierten Fragen ist eine Veröffentlichung noch relativ harmlos, denn dann heißt es etwa: Der Dozent X erhielt auf die Frage, ob er schwierige Sachverhalte verständlich erklärt habe, im Durchschnitt die Note 2,8. Hier weiß jeder, dass diese Note in Relation zu anderen Kollegen und in bezug auf das spezielle Fach dieses Dozenten gesehen werden muss und sie fällt zwangsläufig einigermaßen gemäßigt aus, weil sie ja den Durchschnitt über alle Studierenden darstellt. Wenn aber über denselben Dozenten der Kommentar veröffentlicht wird: Die Vorlesung war nichts als basales Geseier (und das war ein Original-Kommentar aus unserer letzten Erhebung!), dann sieht die Sache schon anders aus. Sie können sich vorstellen, dass gestandene Medizin-Professoren der Humor für solche Schlagzeilen doch eher abgeht.

Nun könnten wir sagen: Was soll's, wenn die Professoren sich ein wenig ärgern, Hauptsache die Lehre wird endlich besser und es bewegt sich was im festgefahrenen System der heutigen Hochschulen; aber es braucht vermutlich keinen Psychologen, um genau hier skeptisch zu sein: Verhaltensänderung ohne Einsicht geht nur, wenn der Druck größer ist als die Macht, ihm zu widerstehen – wenn Sie sich das Schaubild von vorhin mit der politischen Entscheidungshierarchie noch einmal vergegenwärtigen wird schnell klar, wie es um die Macht der Ausführenden einer Evaluation (seien es nun die Fachschaften oder das Evaluations-Projekt oder auch beide) an deutschen Hochschulen bestellt ist; abgesehen davon lehrt uns der Kommunikationspsychologe Paul Watzlawick, dass komplementäre Interaktionen die Tendenz haben, sich fortzusetzen, d. h. der geprügelte Hund (in diesem Fall der Professor) verhält sich auch wie ein geprügelter Hund: Er zieht den Schwanz ein, ist beleidigt und am Ende will er überhaupt nicht mehr mitspielen, während das Herrchen (in diesem Fall die Studierendenschaft) immer neue Kunststückchen fordert...; eine Veränderung dieser Kommunikationsstruktur in Richtung einer symmetrischen Interaktion ist hingegen nur durch Meta-Kommunikation, also Kommunikation über die Kommunikation zu erreichen, an der alle Beteiligten gleichberechtigt arbeiten sollten.

Nach diesem kleinen Beispiel aus unserem Arbeitsalltag will ich Ihnen nun die Ziele unseres Evaluations-Projektes vorstellen.

Wie sie sehen, unterscheiden sich diese Ziele nicht wesentlich von den bereits erwähnten Zielen der Fachschaft.

Der Unterschied besteht jedoch im Einsatz der Mittel zur Erreichung dieser Ziele, denn wir sind der Meinung, dass der Zweck eben nicht die Mittel heiligt.

Deshalb wollen wir diese Ziele durch wissenschaftlich fundierte Befragungen erreichen. Was heißt nun wissenschaftlich fundiert in diesem Zusammenhang?

Da stellt sich dann natürlich die Frage, woran es hapert, diese Kriterien auch umzusetzen.
 
 
Studierende
  • wollen Fortschritte noch in ihrer eigenen Studienzeit sehen
  • sind durch die jahrelangen starren Hierarchien in Ohnmachtshaltung gefangen
  • schätzen vermeintlichen Konsens untereinander falsch ein
  • glauben nicht (mehr) an den guten Willen der Dozierenden, sich stets zu verbessern
  • überschätzen die Bedeutung veröffentlichter Kommentare und deren positive! Wirkung
  • können sich schlecht in die Rolle der Dozierenden hineinversetzen
Dozierende
  • sind verunsichert wegen ungewohnter Kontrolle
  • fürchten vermeintlichen oder tatsächlichen Autoritätsverlust
  • sind verunsichert wegen drohender Konsequenzen
  • sind verärgert wegen unsachlichen Angriffen (Veröffentlichung von Kommentaren ohne Zustimmung)
  • haben Angst, als unfähig entlarvt zu werden
  • können sich schlecht in die Rolle der Studierenden hineinversetzen
 

Wie sieht es nun mit möglichen Auswegen aus? Hierzu möchte ich Ihnen einige Vorschläge vorstellen:

 

Erhöhung der Transparenz: Was ist wissenschaftlich fundierte Befragung und was subjektive Einschätzung Einzelner?; erreicht werden kann dies, indem z. B. nur statistisch aufbereitete Daten ohne Namensnennungen veröffentlicht werden und alle anderen Informationen freiwillig zwischen Dozierenden und Studierenden ausgetauscht werden.

Schaffung zusätzlicher Foren der Rückmeldung und des Austausches: Informationsveranstaltungen über die Lehre und eine offene Diskussion über Lehrziele können helfen, die jeweiligen Erwartungen und Wunschvorstellungen (auch wenn sie vielleicht unrealistisch sind) klar zu machen.

Abbau von Ängsten, Hemmschwellen und Unterstellungen durch gegenseitige Unterstützung positiver Absichten: Zum Beispiel könnten unsachliche und persönliche Angriffe bei den Kommentaren auch von Studierenden geächtet werden, um die Gruppen-Polaritäten 'Studierende gegen Dozierende' aufzubrechen und Stereotypbildung zu erschweren.

Erhöhung der sozialen Identität (Corporate Identity): Klarmachen, dass im Grunde genommen alle in einem Boot sitzen z. B. durch Verdeutlichung des Zusammenhanges bzw. der Wechselwirkung zwischen materieller Ausstattung der Universität und Qualität der Lehre.

Und schließlich: Die Verantwortung für die Evaluation muss möglichst umfassend in die Hände derer gelegt werden, die dieses Unterfangen am meisten angeht: Damit meine ich die Dozenten und Dozentinnen, denn sie sollen sich ja einerseits ändern – was natürlich auch anstrengend ist; andererseits gibt ihnen das aber auch die Chance mit zufriedeneren Studierenden eine zufriedenstellendere Arbeit zu leisten, als das momentan vielleicht oft aufgrund der Vernachlässigung der Lehre zugunsten der Forschung der Fall ist.

Mit diesen Vorschlägen verbunden mit der Hoffnung auf ein Gelingen der derzeit laufenden Evaluations-Projekte, d. h. mit der Hoffnung, die universitäre Lehre durch routinemäßige Evaluation auf den höchsten nur möglichen Standard zu bringen, komme ich zum Schluss meiner heutigen Ausführungen, indem ich gerne noch zwei besonders wichtige Punkte zur Diskussion stellen möchte:

Selbstverständlich können wir aber auch nun noch über weitere Fragen diskutieren, indem Sie sich unter folgender Adresse an mich wenden:
 
 
Dr. Uwe Berger
Klinikum der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Institut für Medizinische Psychologie
Steubenstr. 2 • 07740 Jena
Tel 03641 937790 • Fax 03641 37794
uwe.berger@rz.uni-jena.de
    Literatur:

Im Vortrag verwendete Literatur & Quellen mit den jeweiligen Internet-Adressen:

Barz, A., Carstensen, D. & Reissert, R. (1997). Lehr- und Evaluationsberichte als Instrumente der Qualitätsförderung – Bestandsaufnahme der aktuellen Praxis. CHE Centrum für Hochschulentwicklung.
http://www.che.de

Hochschulrahmengesetz (HRG). (Stand August 1998).
http://www.phil.uni-erlangen.de/~p2gerlw/hsreform/hsreform.html#§

Hochschul-Rektoren-Konferenz (HRK). (1998). Sachstandsbericht zur Qualitätsbewertung und Qualitätsentwicklung in deutschen Hochschulen. Dokumente & Informationen 1/1998. Bonn, Nov. 1998.
http://www.hrk.de/hrk/projekt_q/index.html

Hochschul-Rektoren-Konferenz (HRK). (1999). Was ist Qualität?.
http://www.hrk.de/hrk/projekt_q/index.html

Hochschulsonderprogramm III (HSPIII) – Programmprofil.
http://www.bmbf.de/deutsch/initiat/info_anl.htm

Kultusministerium Thüringen.
http://www.thueringen.de/tkm/

Müller-Böling, D. (1996). Evaluationen zur Rechenschaftslegung oder Qualitätsverbesserung? Eine Bestandsaufnahme der Evaluation an deutschen Hochschulen. Arbeitspapier Nr. 12. CHE Centrum für Hochschulentwicklung.
http://www.che.de

Resolution des Deutschen Hochschulverbandes. (1998).
http://www.phil.uni-erlangen.de/~p2gerlw/hsreform/hsreform.html#§

Thüringer Hochschulgesetz. (Stand Juli 1998).
http://www.thueringen.de/tmwfk/Hochschulen/THGesetz/thgesetz.html

Wissenschaftsrat. (1996). Empfehlungen zur Stärkung der Lehre in den Hochschulen durch Evaluation.
http://www.bawue.gew.de/fundusho/wiratleeval.html
 
 
 

Damit bedanke ich mich erst einmal für Ihr Interesse!